Kein Schadensersatz für Hinterbliebene

Am 27. September 2016 starb der iraki­sche Flücht­ling und drei­fache Fami­li­en­vater Hussam Hussein durch mehrere Poli­zei­schüsse. Zuvor waren die Beamten zum dama­ligen Flücht­lings­lager in der Krupp­straße gerufen worden, weil dort ein Mann ein sechs­jäh­riges Mädchen sexuell miss­braucht haben soll. Dieser wurde später zu einer Bewäh­rungs­strafe verur­teilt.
Die Polizei nahm den Täter fest und setzte ihn in den Strei­fen­wagen, als der 29-jährige Vater des Mädchens auf den Wagen zustürmte.

Mehrere Poli­zisten schossen auf ihn, obwohl er nach Aussagen mehrerer Personen – sogar anderen Poli­zisten – unbe­waffnet war. Nach seiner Einlie­fe­rung ins Kran­ken­haus starb Hussam Hussein.
Ein Jahr später wurde das Ermitt­lungs­ver­fahren gegen die Todes­schützen mit Verweis auf Notwehr und Nothilfe einge­stellt. Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft bestä­tigte später diese Entschei­dung, sodass es nicht zu einem ordent­li­chen Gerichts­ver­fahren kam. Dieje­nigen, die den Fami­li­en­vater erschossen haben, kamen unge­straft davon.

Zwar hat die Witwe des Opfers erreicht, dass es nun – nach sieben­ein­halb Jahren! – ein Zivil­ver­fahren gegen die vermu­teten Täter gibt. Sie forderte Schmer­zens­geld und Scha­den­er­satz wegen entgan­gener Unter­halts­zah­lungen für ihre drei Kinder. Der Prozess, der gegen das Land Berlin geführt wurde, ist gestern nach zwei Tagen zu Ende gegangen. Die Klage der Witwe wurde abge­wiesen, eine Begrün­dung erfolgte bisher nicht.

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