Am 27. September 2016 starb der irakische Flüchtling und dreifache Familienvater Hussam Hussein durch mehrere Polizeischüsse. Zuvor waren die Beamten zum damaligen Flüchtlingslager in der Kruppstraße gerufen worden, weil dort ein Mann ein sechsjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Dieser wurde später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Polizei nahm den Täter fest und setzte ihn in den Streifenwagen, als der 29-jährige Vater des Mädchens auf den Wagen zustürmte.
Mehrere Polizisten schossen auf ihn, obwohl er nach Aussagen mehrerer Personen – sogar anderen Polizisten – unbewaffnet war. Nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus starb Hussam Hussein.
Ein Jahr später wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Todesschützen mit Verweis auf Notwehr und Nothilfe eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte später diese Entscheidung, sodass es nicht zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kam. Diejenigen, die den Familienvater erschossen haben, kamen ungestraft davon.
Zwar hat die Witwe des Opfers erreicht, dass es nun – nach siebeneinhalb Jahren! – ein Zivilverfahren gegen die vermuteten Täter gibt. Sie forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen entgangener Unterhaltszahlungen für ihre drei Kinder. Der Prozess, der gegen das Land Berlin geführt wurde, ist gestern nach zwei Tagen zu Ende gegangen. Die Klage der Witwe wurde abgewiesen, eine Begründung erfolgte bisher nicht.