Verwalter der Juden-Ausplünderung

Das Gebäude Alt-Moabit 143–145 befindet sich am östlichsten Ende der Straße. Heute beher­bergt es die Polizei- und Feuer­wache des Regie­rungs­vier­tels. Während der NS-Zeit befand sich dort jedoch die Ober­fi­nanz­di­rek­tion Berlin-Bran­den­burg.

Mit der 11. Verord­nung zum „Reichs­bür­ger­ge­setz“ vom 25.11.1941, Para­graph 3, wurde vom Reichs­in­nen­mi­nister verfügt, dass das Vermögen von jüdi­schen Bürgern, die geflohen waren oder depor­tiert wurden, dem Deut­schen Reich zufällt. Die Opfer wurden vor ihrer Ermor­dung noch ausge­raubt.

Die Einzie­hung des Vermö­gens hatte der Chef des Sicher­heits­dienstes der SS zu orga­ni­sieren, die Verwal­tung oblag dem Ober­fi­nanz­prä­si­denten zu Berlin. Jeder sich legal in Berlin und Bran­den­burg aufhal­tende Jude wurde hier regis­triert, damit nach seiner Flucht oder Depor­ta­tion sein Hab und Gut zu Geld gemacht werden konnte. Denn es ging um jede Form von Vermö­gens­werten, nicht nur um Geld. Bis ins Detail war gere­gelt, wie mit dem jüdi­schen Eigentum umzu­gehen ist.

Vor seiner Depor­ta­tion musste jeder Einzelne, egal ob Erwach­sener oder Kind, eine Vermö­gens­er­klä­rung abgeben, darin genau vermerkt jeder mögliche Wert, von einzelnen Wäsche­stü­cken, Möbeln, Büchern, Porzellan, Besteck oder Küchen­ge­schirr bis zu Wert­pa­pieren, Geld­konten und Immo­bi­lien.

Beamte inspi­zierten dann die leere Wohnung, vergli­chen die Listen mit den vorhan­denen Gegen­ständen. Das eins­tige Hab und Gut der Depor­tierten wurde wegge­schafft und verstei­gert. 1994 wurde am Gebäude eine Gedenk­tafel aus Porzellan ange­bracht, jedoch nach Protest des Präsi­denten der Ober­fi­nanz­di­rek­tion wieder entfernt. Später wurde sie doch noch aufge­stellt.

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 183‑2007-0719–501, CC-BY-Sa 3.0

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