Institut für Gerichtsmedizin

Blick ins Institut für Gerichtsmedizin (Foto: Ralf Roletschek / Roletschek.at)

Man kennt sie aus den Fern­seh­krimis, die Gerichts­me­di­ziner, die am Tatort schon halbe Gutachten abgeben. Dass dies nicht realis­tisch ist, kann man sich denken. In Wirk­lich­keit werden die Opfer und vermeint­li­chen Opfer von Gewalt­taten oder Unglücks­fällen erstmal gründ­lich unter­sucht.

Dies geschieht in Berlin im „Landes­in­stitut für gericht­liche und soziale Medizin Berlin“, etwas versteckt auf dem Gelände des ehema­ligen Kran­ken­hauses Moabit. Nach­barn sehen täglich, wie die Leichen­wagen von der Birken­straße auf das Gelände fahren. Hier landen die Opfer von Morden, unbe­kannte Tote oder die Verstor­benen, deren Todes­ur­sache erst noch geklärt werden muss, auf einem der fünf Sezier­ti­sche. Jähr­lich werden rund 6.000 Leichen ange­lie­fert und unter­sucht.

Bis 2006 befand sich das Institut in der Inva­li­den­straße 59 neben dem Poli­zei­stütz­punkt, nun in der ehema­ligen Patho­logie des Kran­ken­hauses. Dort werden Obduk­tionen durch­ge­führt, „komplette“ Leichen oder auch nur Teile unter­sucht.
In der Inva­li­den­straße gab es auch noch das klas­si­sche Leichen­schau­haus. Heut­zu­tage werden aber unbe­kannte Tote nicht mehr öffent­lich ausge­stellt, so dass auch dieser Begriff nun verschwunden ist.

Die Rechts­me­dizin arbeitet im Auftrag der Staats­an­walt­schaft, aller­dings nicht nur mit Toten. Auch Täter­un­ter­su­chungen und ‑begut­ach­tungen stehen auf der Tages­ord­nung.

In der Abtei­lung Foren­si­sche Toxi­ko­logie können sehr unter­schied­liche Substanzen, die bei einem Menschen zu einer Vergif­tung oder sogar zum Tode geführt haben, nach­ge­wiesen werden. Gerichte und Verwal­tungs­be­hörden geben toxi­ko­lo­gi­sche Gutachten in Auftrag, dabei kann es auch um Verstöße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung oder die Prüfung der Berufs­fä­hig­keit gehen.

Die Krimi­nal­po­lizei fordert Gutachten an zur Frage der     Verneh­mungs­fä­hig­keit von Personen oder deren Unter­brin­gung zur Beob­ach­tung. Straf­ge­richte und Staats­an­walt­schaften zur Haft­fä­hig­keit, Verhand­lungs­fä­hig­keit, Unter­brin­gung im Maßre­gel­vollzug oder zur straf­recht­li­chen Verant­wor­tungs­reife und Jugend­reife.

Neben dem Institut für Gerichts­me­dizin gibt es hier auch das Institut für Rechts­me­dizin der Charité, das auch zahl­reiche foren­si­sche Dienst­leis­tungen erbringt. Vom Eingang Birken­straße aus erreichbar ist zudem die Gewalt­schutz­am­bu­lanz der Charité. Deren Grund­idee war die Schaf­fung eines nieder­schwel­ligen Ange­bots für Gewalt­opfer, um erlit­tene Verlet­zungen rechts­me­di­zi­nisch unter­su­chen und doku­men­tieren zu lassen. Dies ist auch ohne poli­zei­liche Anzeige und kosten­frei möglich. Dabei geht es um häus­liche Gewalt in (ehema­ligen) Paar­be­zie­hungen, Verlet­zungen nach inter­per­so­nellen Gewalt­de­likten und sexua­li­sierter Gewalt, Gewalt­er­fah­rung am Arbeits­platz und Kindes­miss­hand­lung.

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