Unterlassene Hilfeleistung beim Arzt

Immer mehr Arzt­praxen weigern sich, Patient*innen zu behan­deln, wenn diese keinen Mund­schutz tragen. Dabei ist es ihnen offenbar egal, dass es derzeit prak­tisch kaum entspre­chenden Masken zu kaufen gibt. Eine kleine Umfrage ergab, dass in drei von fünf Moabiter Praxen Pati­enten ohne Schutz abge­wiesen werden. In einer der Praxen saß aber z.B. eine Frau mit einer weit­ma­schigen Stola über dem Gesicht, die mit Sicher­heit kein einziges Tröpf­chen abhält.
Wenn Ärzte Kranke ablehnen, die zu ihnen in die Praxis kommen, machen sie sich der unter­las­senen Hilfe­leis­tung schuldig. Zumal wenn sie das Angebot abweisen, dass man auf dem Trep­pen­flur warten könnte, wenn man keinerlei Corona-Verdachts­syn­tome aufweist. Die Tatsache, dass Pati­enten in ihrer Praxis nicht mehr behan­delt werden, ist mora­lisch und recht­lich ein Skandal. Es ist an den Praxen, entspre­chend flexibel zu sein und notfalls die Voraus­set­zungen dafür zu schaffen, Kranke ggf. räum­lich vonein­ander zu trennen, wenn manche keine Masken oder Schals besitzen. Sie von der medi­zi­ni­schen Versor­gung auszu­schließen, kann keine Lösung sein!

[ Artikel drucken oder PDF ]

ANZEIGE