JVA: Maßnahmen gegen Anwälte

Bereits seit den 1970er Jahren gibt es in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Moabit eine Beson­der­heit: Zwischen dem Krimi­nal­ge­richt und der eigent­li­chen JVA wurde damals eine „Anwalts­schleuse“ einge­baut, als kurzer Weg der Straf­ver­tei­diger zu ihren Mandanten im Knast. Rund 9.000 mal im Jahr wird diese Schleuse genutzt. Dabei werfen die Wärter nur einen Blick in die Akten­ta­schen der Anwälte, durch­su­chen aber nicht deren Unter­lagen oder Klei­dung.
Diese Schleuse wird nun abge­schafft, hat die Justiz­ver­wal­tung bekannt gegeben. Grund dafür ist, dass darüber immer wieder Handy, Drogen und Geld von Anwälten an Inhaf­tierte geschmug­gelt worden sein sollen. Zwar streitet der Verband der Berliner Straf­ver­tei­diger eine solch verbo­tene Nutzung ab, laut Verwal­tung sind aber in den vergan­genen Monaten mehr­mals Anwälte beim Schmug­geln erwischt worden.

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