Brauerei: Baurecht trotz Baustopp

Nun also doch: Obwohl das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt den Bebau­ungs­plan für die ehema­lige Schult­heiß-Brauerei in der Strom­straße gestoppt hat, darf der Investor Harald Huth dort das neue Einkaufs­center bauen. Das ist der gleiche Investor, der auch die „Mall of Berlin“ am Leip­ziger Platz errichten ließ, bei dem zahl­reiche Bauar­beiter um einen Teil ihres Lohns betrogen wurden.
Dass die Bauge­neh­mi­gung gültig ist liegt daran, dass der Bezirk sie einen Tag vor dem Urteil erlassen hat. Somit besteht „altes Baurecht“ – wenn auch nur einige Stunden alt. Poli­tisch ist solch ein Vorgehen nicht nur unko­scher, sondern eine Sauerei. Man braucht sich nicht zu wundern, wenn sich immer mehr Menschen von einer solchen Politik abwenden.

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