Calvinstraße: Mieter unterliegen vor Gericht

Schlimme Nach­richt für die Mieter der Calvinstr. 21, denen vor vier Jahren ein Neubau direkt an das Haus ange­baut wurde. Dadurch wurden in mehreren Räumen die Fenster zuge­mauert. Eine Mieterin klagte dagegen, bekam anfangs vom Amts­ge­richt sogar Recht. Doch das Land­ge­richt entschied zugunsten des Bauherrn, dass dieser den Bau nicht abreißen lassen muss. Nun hat der Bundes­ge­richtshof dieses Urteil bestä­tigt. Diese Entrech­tung der Mieter bezeich­nete der Richter des ersten Verfah­rens als einen Frei­brief für skru­pel­lose Vermieter. Der BGH hat somit zugunsten rechts­bre­chender Vermieter entschieden. Es bestä­tigt sich wieder mal die alte Weis­heit: Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht.

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