Schlimme Nachricht für die Mieter der Calvinstr. 21, denen vor vier Jahren ein Neubau direkt an das Haus angebaut wurde. Dadurch wurden in mehreren Räumen die Fenster zugemauert. Eine Mieterin klagte dagegen, bekam anfangs vom Amtsgericht sogar Recht. Doch das Landgericht entschied zugunsten des Bauherrn, dass dieser den Bau nicht abreißen lassen muss. Nun hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil bestätigt. Diese Entrechtung der Mieter bezeichnete der Richter des ersten Verfahrens als einen Freibrief für skrupellose Vermieter. Der BGH hat somit zugunsten rechtsbrechender Vermieter entschieden. Es bestätigt sich wieder mal die alte Weisheit: Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht.
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