Sozialgericht Berlin

In der Inva­li­den­straße 52, schräg gegen­über des Haupt­bahn­hofs, steht das Berliner Sozi­al­ge­richt. Das Gebäude wurde 1874 als Verwal­tungs­ge­bäude der Berlin-Hamburger Eisen­bahn-Gesell­schaft errichtet. Daran erin­nern noch die Figuren auf dem Dach. Archi­tekt war Fried­rich Neuhaus, der auch den Hamburger Bahnhof entworfen hatte.
Nach der Still­le­gung des Bahn­hofs 1884 über­nahm der Preu­ßi­sche Staat das Gebäude und die König­liche Ministerial‑, Militär- und Baukom­mis­sion wurde hier ansässig. Bereits 1896 wurde der erste Erwei­te­rungsbau an der Heide­straße 1 errichtet. Er wurde 1906 aufge­stockt und 1935 um einen Innenhof erwei­tert. Erst seit 1968 dient es als Gerichts­ge­bäude, vorher war dort ab 1945 das Landes­ge­sund­heitsamt unter­ge­bracht.
Derzeit arbeiten rund 350 Menschen in dem Komplex, davon etwa 130 Rich­te­rInnen. Jähr­lich werden rund 20.000 Verfahren behan­delt. In einer Akten­halle im Innenhof des Gerichts­ge­bäudes lagern die Akten von etwa 185.000 abge­schlos­senen Verfahren, mehr als eine halbe Million sind in einem externen Archiv in Bran­den­burg ausge­la­gert.

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