Wasser in der Wohnung

Angeb­lich soll in Moabit der Milieu­schutz verhin­dern, dass Miete­rInnen aus ihren Wohnungen heraus geekelt oder offi­ziell gekün­digt werden. Eine Luxus­sa­nie­rung ist unter­sagt. Doch wie das so ist mit Verboten: solange es keine Sank­tionen bei Nicht­be­ach­tung gibt, macht man es einfach weiter, wie man will.

Diesen Eindruck haben auch die Miete­rInnen der Rathe­nower Str. 23, die einen Ausver­kauf ihres in Eigen­tums­woh­nungen zerlegten Hauses fürchten. Bereits vor zwei Jahren protes­tierten sie mit Trans­pa­renten gegen die Pläne des dama­ligen Eigen­tü­mers. Dieser hat zwar zwischen­zeit­lich durch Weiter­ver­kauf gewech­selt, aber die Baumaß­nahmen schreiten nun voran.
So wurde den Mietern des Hinter­hauses vor kurzem mit Getöse das ganze Dach­ge­schoss über dem Kopf abge­rissen, weil dort eine luxu­riöse Wohn­etage hinge­baut werden soll. Es wurde danach zwar Teer­pappe ausge­legt, doch schon bei mitt­lerem Regen war diese nicht dicht.
So tropfte das Wasser in vier Räumen durch die Decke. Notruf­num­mern der Haus­ver­wal­tung Schön & Sever sind offenbar nachts nicht besetzt und sogar ohne Anruf­be­ant­worter, sodass die Miete­rInnen zwischen­zeit­lich Eimer aufstellen mussten, um das Regen­wasser aufzu­fangen.
Inzwi­schen wurde am „Notdach“ (= Wohnungs­decke) nach­ge­bes­sert. Der nächste Regen wird das Ergebnis zeigen…

Die Miete­rInnen haben immer mehr das Gefühl, dass sie aus dem Haus gedrängt werden sollen, um Platz zu machen für spätere solvente Wohnungs­käu­fe­rInnen. In dem Haus leben viele Menschen, die hier seit Jahr­zehnten fest veran­kert sind. Eine Familie bereits seit über hundert Jahren! Dies ist für den Vermieter natür­lich nicht attraktiv, denn Bestands­mieter bringen weniger Geld und blockieren v.a. den Verkauf der hoch­pro­fi­ta­blen Eigen­tums­woh­nungen. Das „Vorkaufs­recht“ der Miete­rInnen ist natür­lich nur pro forma, denn einen Kauf ihrer Wohnung können sich dort die aller­we­nigsten leisten.

Es war nun an der Bauauf­sicht des Bezirks, sich die Methoden im Haus Rathe­nower Str. 23 genauer anzu­schauen und wo notwendig gegen­zu­steuern. Aber sie findet anschei­nend alles zulässig und in Ordnung. Einer der betrof­fenen Mieter hat bereits ange­kün­digt, notfalls Straf­an­zeige wegen grob fahr­läs­siger Gefähr­dung seines Eigen­tums und Nicht­ein­halten von Bauvor­schriften zu stellen. Auch Miet­min­de­rung wurde bereits ange­kün­digt, was jedoch, wie so oft, einen Rechts­streit mit dem Vermieter nach sich ziehen könnte.


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