Jugendamt und „Jugendhilfe“ gegen Familie

Schon seit dem Jahr 2018 kämpft die Moabiter Familie Z. darum, dass ihre beiden Töchter Sophie und Emmy bei ihnen leben dürfen. Im Alter von zwei Jahren hatte Sophie beim gemein­samen Besuch eines Freundes in dessen Küche an den heißen Herd gefasst. Die Eltern sind vorsichts­halber ins Virchow-Kinder­kran­ken­haus gefahren. Es wurde eine Salbe drauf getan, die Hand verbunden, bald darauf war sie wieder ok.

Anders jedoch die Verhält­nisse rund um die Familie: Das Kran­ken­haus rief die Polizei wegen des Verdachts auf körper­liche Miss­hand­lung des Mädchens, auch das Jugendamt wurde infor­miert. Das ist natür­lich richtig so, denn solche Miss­hand­lungen kommen leider vor. Doch in diesem Fall handelte es sich offen­sicht­lich um einen Unfall, weshalb die Polizei die Ermitt­lungen auch einstellte. Und auch die fest­ge­stellten Häma­tome am Körper der Kleinen stammten nicht von den Eltern, sondern von einer Ausein­an­der­set­zung im Kinder­garten.

Für die Familie aber begann nun eine schlimme Zeit, die bis heute anhält. Das Jugendamt nahm ihr im März 2018 die Tochter Sophie weg. Sie kam in „Obhut“ einer Einrich­tung für Kinder. Bei jedem Besuch der Mutter bettelte Sophie darum, endlich nach Hause zu dürfen. Das aber wird ihr seitdem verwehrt. Und es kam noch schlimmer: Als im Dezember 2018 die Tochter Emmy geboren wurde, hat das Jugendamt gleich mit drei Mitar­bei­te­rinnen das Baby aus der Geburts­klinik raus­ge­nommen, keine 24 Stunden nach der Geburt. Dies gegen den Protest des Arztes und der Kran­ken­schwes­tern, die befürch­teten, dass das Baby Schäden davon­tragen könnte. Und so kam es auch: Emmy hatte offenbar während der Geburt einen Schlag­an­fall erlitten, ist halb­seitig gelähmt. Das konnte vor Ort nun aber nicht mehr fest­ge­stellt werden.
Mona­te­lang forderten die Eltern eine Unter­su­chung des Mädchens, die schließ­lich auch durch­ge­führt wurde. Doch das Jugendamt Mitte weigert sich bis heute, den Eltern das Ergebnis mitzu­teilen. Warum? Was haben sie zu verbergen?

Weder Sophie, noch Emmy dürfen seitdem in die Wohnung der Eltern. Diese haben nur die Möglich­keit, ihre Kinder einmal in der Woche bei einem Träger der Jugend­hilfe zu sehen, das nennt sich „beglei­teter Umgang“. Dort aller­dings werden sie regel­mäßig schi­ka­niert, ihnen wird deut­lich das Gefühl gegeben, nicht erwünscht zu sein. Vergan­gene Woche, am Ende des Umgangs, wollte Sophie ihre Mama noch nach draußen begleiten. Die Aufpas­serin lehnte das ab, sagte aber nach Angaben der Mutter zu Sophie: „Aber wenn Du willst, kannst Du die Mama zur Tür raus schubsen.“ Die Mutter ging raus und soll von der Frau noch gefragt worden sein: „Wollen Sie nicht raus geschubst werden?“

Ich habe mich an den Träger „Trialog Jugend­hilfe“ in der Wils­na­cker Straße gewandt, um für diesen Artikel eine Stel­lung­nahme zu dem Vorfall zu bekommen. Trialog weigert sich jedoch, auf die Fragen zu antworten, sie berufen sich auf die Schwei­ge­pflicht. Die Mutter hat den Träger daraufhin davon entbunden, trotzdem antwortet Trialog nicht. Was soll dort nicht öffent­lich werden?

Sowohl das Jugendamt Mitte als auch die Trialog Jugend­hilfe geht gegen die Familie Z. in einer Weise vor, die nicht anders als herab­las­send und unmensch­lich zu bezeichnen ist. Eine Tochter darf seit 2 1/2 Jahren nicht mehr nach Hause, die andere war noch nie dort. Bei einem Gerichts­termin wurde ausschließ­lich dem Jugendamt geglaubt. Vor dem Termin saßen die Rich­terin, die Vertre­te­rinnen des Jugend­amtes sowie die Gutach­terin lachend zusammen. Danach zogen Jugendamt und Gutach­terin scher­zend von dannen. Es war offen­sicht­lich, dass es dort eine persön­liche Verbun­den­heit gibt, die jede objek­tive Behand­lung des Falles unmög­lich machte.

Die Eltern lassen jedoch bis heute nicht locker. Nach einer Kund­ge­bung vor dem Rathaus im vergan­genen Jahr führten sie diesen Sommer eine Plakat­ak­tion zu ihrem Fall durch. Das Jugendamt reagierte, indem sie als Vormund der Kinder den Eltern diese Darstel­lung verboten. Ihnen ist seitdem auch unter­sagt, Fotos von ihren eigenen Töch­tern zu machen.

Das Jugendamt Mitte muss sich vorwerfen lassen, bewusst eine Familie zu zerstören. Zwei Kinder wachsen ohne die Eltern auf, sie sind vermut­lich durch das Vorgehen trau­ma­ti­siert. Die Ältere erin­nert sich noch an ihr großes Kinder­zimmer, das sie nicht mehr besu­chen darf. Die Jüngere ist schwer behin­dert, ohne dass das Jugendamt dafür zur Verant­wor­tung gezogen wird, weil sie es kurz nach der Geburt aus dem Kran­ken­haus geholt hat.

Wie lange darf ein solcher Macht­miss­brauch einer Behörde noch statt­finden? Welche Maßstäbe werden an das angeb­liche Kindes­wohl ange­legt, wenn Eltern und Kindern ausein­an­der­ge­rissen und schi­ka­niert werden? Was ist das für eine Jugend­hilfe, die den Kindern ihr Zuhause verwei­gert?

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