81-Jährige soll aus ihrer Wohnung raus

Der Berliner Kurier berichtet vom unmensch­li­chen Vorgehen einer Vermie­terin. Sie klagt auf Eigen­be­darf, weil angeb­lich ihre Kinder die Wohnung bekommen sollen. Dies aller­dings bezwei­felt der Anwalt der Miete­rinnen, zu denen neben der alten demenz­kranken Frau auch deren Tochter und Enkelin gehören. Beide leben dort, weil sie sich um die Frau kümmern.
Der Anwalt vermutet, dass der Eigen­be­darf nur ein vorge­scho­benes Argu­ment ist, damit die 5‑Zimmer-Wohnung in der Melan­chthon­straße verkauft werden kann.
Die Mieterin lebt bereits seit 40 Jahren dort. Sie ist im Kiez verwur­zelt und würde sich in einer neuen Wohnung vermut­lich nicht mehr orien­tieren können. Zumal es derzeit kaum möglich ist, einen bezahl­baren Wohn­raum zu finden.
Gegen die Kündi­gung zum Februar kommenden Jahres ist die Familie vor Gericht gezogen, hat jedoch in 2. Instanz verloren. Trotz schwerer Demenz hat die Rich­terin am Land­ge­richt keinen Härte­fall gesehen, was den Schutz vor einer Kündi­gung bedeutet hätte. Sie verneint auch die Verwur­ze­lung, da die alte Frau ja im Roll­stuhl sitzt.
Der Familie bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundes­ge­richtshof. Es ist erbärm­lich, dass Vermieter in einem solchen Fall dermaßen herzlos handeln.

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