Der Berliner Kurier berichtet vom unmenschlichen Vorgehen einer Vermieterin. Sie klagt auf Eigenbedarf, weil angeblich ihre Kinder die Wohnung bekommen sollen. Dies allerdings bezweifelt der Anwalt der Mieterinnen, zu denen neben der alten demenzkranken Frau auch deren Tochter und Enkelin gehören. Beide leben dort, weil sie sich um die Frau kümmern.
Der Anwalt vermutet, dass der Eigenbedarf nur ein vorgeschobenes Argument ist, damit die 5‑Zimmer-Wohnung in der Melanchthonstraße verkauft werden kann.
Die Mieterin lebt bereits seit 40 Jahren dort. Sie ist im Kiez verwurzelt und würde sich in einer neuen Wohnung vermutlich nicht mehr orientieren können. Zumal es derzeit kaum möglich ist, einen bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Gegen die Kündigung zum Februar kommenden Jahres ist die Familie vor Gericht gezogen, hat jedoch in 2. Instanz verloren. Trotz schwerer Demenz hat die Richterin am Landgericht keinen Härtefall gesehen, was den Schutz vor einer Kündigung bedeutet hätte. Sie verneint auch die Verwurzelung, da die alte Frau ja im Rollstuhl sitzt.
Der Familie bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof. Es ist erbärmlich, dass Vermieter in einem solchen Fall dermaßen herzlos handeln.