Widerliches Verhalten eines Vermieters

Vor einem Vier­tel­jahr wurde eine Familie mit vier Kindern in der Lübe­cker Straße vom Vermieter aus der Wohnung geworfen. Obwohl ein Gericht das Recht der Familie bestä­tigte, dort wohnen zu bleiben, stellte sich der Vermieter stur, selbst eine Einst­wei­lige Verfü­gung igno­rierte er. Beim erneuten Gerichts­termin heute sagte sein Anwalt, die Wohnung wäre seit April längst wieder vermietet, obwohl sie doch – nach Angaben des Vermie­ters – aufgrund eines Wasser­scha­dens unbe­wohnbar sein woll.
Da die Familie jedoch einen gültigen Miet­ver­trag hat, muss der Vermieter nun dafür sorgen, dass sie entweder wieder in die ursprüng­liche Wohnung einziehen kann oder ihr aber einen ange­mes­senen Scha­dens­er­satz zahlen. Dieser dürfte auch dafür fällig werden, dass er kürz­lich die Möbel der Familie ausge­räumt hat.
Aufgrund des bishe­rigen Verhal­tens ist jedoch kaum damit zu rechnen, dass der Vermieter diese Zahlungen leistet. Es wird wohl auf Zwangs­maß­nahmen gegen ihn hinaus laufen. Es sind solche Vermieter, die den schlechten Ruf der Branche begründen

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