Vor einem Vierteljahr wurde eine Familie mit vier Kindern in der Lübecker Straße vom Vermieter aus der Wohnung geworfen. Obwohl ein Gericht das Recht der Familie bestätigte, dort wohnen zu bleiben, stellte sich der Vermieter stur, selbst eine Einstweilige Verfügung ignorierte er. Beim erneuten Gerichtstermin heute sagte sein Anwalt, die Wohnung wäre seit April längst wieder vermietet, obwohl sie doch — nach Angaben des Vermieters — aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar sein woll.
Da die Familie jedoch einen gültigen Mietvertrag hat, muss der Vermieter nun dafür sorgen, dass sie entweder wieder in die ursprüngliche Wohnung einziehen kann oder ihr aber einen angemessenen Schadensersatz zahlen. Dieser dürfte auch dafür fällig werden, dass er kürzlich die Möbel der Familie ausgeräumt hat.
Aufgrund des bisherigen Verhaltens ist jedoch kaum damit zu rechnen, dass der Vermieter diese Zahlungen leistet. Es wird wohl auf Zwangsmaßnahmen gegen ihn hinaus laufen. Es sind solche Vermieter, die den schlechten Ruf der Branche begründen