Am 28. März wurde in der Lübecker Straße eine Familie aus ihrer Wohnung geräumt. Eine Hundertschaft Polizei wurde angefordert, um das Ehepaar und seine 8 bis 16 Jahre alten Kinder rauszuschmeißen. Der Hintergrund ist, dass im vergangenen Herbst Wasser in der Wohnung ausgelaufen war, das aber von den Bewohner*innen wieder aufgewischt wurde. Der Vermieter nahm das zum Anlass, einen neuen Boden einziehen zu wollen und forderte die Familie zum Verlassen der Wohnung auf.
Da sie sich weigerte, erhob er Räumungsklage, ließ die Wohnung räumen und erteilte der Familie ein Hausverbot. Das Gericht hat die Kündigung am 23. Mai jedoch für unwirksam erklärt und aufgehoben. Trotzdem lässt der Vermieter die Familie nicht mehr in die Wohnung hinein. Selbst die vom Anwalt erwirkte Einstweilige Verfügung ignoriert er.
Die Familie wohnte deshalb vor zwei Monaten zunächst in einem Obdachlosenasyl, konnte später dann ein Zimmer in einer Pension beziehen, allerdings mit sechs Personen. Wie es nun mit der Familie weitergeht, ist unklar. Und auch, warum das Gericht seine Entscheidung nicht durchsetzt.